EU-Richtlinie

Radio Equipment Directive: Cybersecurity-Schutz für Funkanlagen

Ab dem 1. August 2025 müssen alle mit dem Internet verbundenen Funkanlagen höhere Cybersicherheitsstandards erfüllen. Die aktualisierte Radio Equipment Directive (RED) der EU verpflichtet Hersteller, Händler und Importeure zu strengeren Schutzmassnahmen. Auch Schweizer Unternehmen, die in der EU tätig sind, müssen jetzt handeln, um Konformität und Marktzugang zu sichern.

Die Radio Equipment Directive (RED, 2014/53/EU) ist die zentrale EU-Richtlinie für Funkanlagen. Mit der Delegiertenverordnung (EU) 2023/2444 wurde die RED überarbeitet, um auch den modernen Cybersicherheitsanforderungen gerecht zu werden. Insbesondere wurde die Verordnung für Geräte erweitert, die mit einer Funkschnittstelle über das Internet kommunizieren. Dazu kommen bestimmte andere Geräte und Anlagen (z. B. Kinderbetreuung, Spielzeug, Wearables), sofern sie personenbezogene Daten, Verkehrsdaten oder Standortdaten verarbeiten können.

Die Direktive regelt die Sicherheits-, Gesundheits- und Funkspektrum-Anforderungen für alle Geräte, die drahtlos Informationen austauschen – von Smartphones und WLAN-Routern über Smart-Home-Anwendungen bis hin zu IoT-Geräten und Industrieanlagen mit Wireless-Komponenten. Ebenso betroffen sind smarte und vernetzte Geräte wie Wearables, die personenbezogene Daten verarbeiten oder diese mit kommerziellen Netzwerken teilen. Ein Schutz vor Betrug muss für alle mit dem Internet verbundene Funkanlagen gewährleistet sein, wenn sie Geld oder monetäre/virtuelle Werte übertragen können.

Als spezifische Ausnahmen in diesem Geltungsbereich nennt die Delegiertenverordnung Funkanlagen, die von diesen neuen Cybersicherheitsanforderungen ausgenommen sind, weil sie bereits unter andere EU-Rechtsvorschriften fallen. Dazu gehören zum Beispiel Medizinprodukte, In-vitro-Diagnostika, Kraftfahrzeuge, Produkte für die Luftfahrt, elektronische Mautsysteme etc.

Die überarbeitete RED soll so sicherstellen, dass vernetzte Geräte gegen Cyberangriffe geschützt sind und den Datenschutz gewährleisten. Die neuen Anforderungen gelten ab dem 1. August 2025, was für Hersteller, Importeure und Händler von Funkprodukten dringenden Handlungsbedarf bedeutet. «Obwohl die Schweiz als Nicht-EU-Land nur indirekt betroffen ist, müssen Schweizer Unternehmen die Anforderungen ab dem Zeitpunkt der EU-Einführung ebenfalls einhalten, sofern sie in der EU tätig sind», sagt Jürgen Messerer, Embedded Software Architekt bei bbv.

Wie sich RED und der Cyber Resilience Act unterscheiden

Die Radio Equipment Directive und der Cyber Resilience Act (CRA) ergänzen sich in vielen Bereichen, da beide Regulierungen die Sicherheitsmechanismen von vernetzten Produkten erhöhen sollen. Während RED grundlegende Cybersicherheits- und Datenschutzstandards für Funkprodukte verlangt, definiert der CRA detaillierte Anforderungen an Cybersicherheit, Software-Updates und Sicherheitsmanagement für alle digitalen Produkte, nicht nur drahtlos kommunizierende Geräte.

Unternehmen, die entsprechende Funkgeräte entwickeln, in Verkehr bringen oder betreiben, müssen sowohl die überarbeitete RED als auch potenziell den Cyber Resilience Act (CRA) erfüllen. Während die RED Cybersicherheit und Datenschutz für Funkprodukte auf grundlegender Ebene verlangt, definiert der CRA detailliertere Anforderungen für alle digitalen Produkte.

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Welche Unternehmen die RED betrifft – und was nun zu tun ist

Unternehmen, die entsprechende Funkgeräte entwickeln, in Verkehr bringen oder betreiben, müssen sowohl die RED als auch den CRA erfüllen. «Dazu gehört unter anderem die Durchführung von Konformitäts-Bewertungsverfahren, die Erstellung technischer Dokumentationen und das Anbringen der CE-Kennzeichnung» erklärt Jürgen Messerer. Betroffen sind auch alle Unternehmen, die drahtlos kommunizierende Geräte reparieren, die sie in ihre Produkte integrieren oder die solche Geräte aus Drittländern in die EU oder in die Schweiz einführen. Diesen Organisationen wird empfohlen, bereits jetzt eine Strategie zur Umsetzung beider Regelwerke zu entwickeln. Die Übergangsfrist endet am 1. August 2025 – danach dürfen nicht-konforme Produkte in der EU nicht mehr verkauft oder betrieben werden.

Jürgen Messerer rät Unternehmen, je nach Art der Produkte folgende Abklärungen und Massnahmen zu treffen:

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Diese Checkliste bietet Ihnen einen klaren Leitfaden, um alle erforderlichen Schritte effizient zu planen und umzusetzen.

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Wie kann bbv bei der Umsetzung der RED helfen?

Die praktische Umsetzung und der Nachweis der Konformität erfolgt oft über die Einhaltung spezifischer harmonisierter Normen wie die EN18031, welche die technischen Details der Anforderungen abdecken. bbv unterstützt Unternehmen mit ganzheitlichen Lösungen zur Einhaltung der RED sowie der neuen Cybersicherheitsanforderungen gemäss CRA, NIS-2 und IEC62443. So kann sichergestellt werden, dass entsprechende Produkte auch nach dem 1. August 2025 rechtskonform und sicher sind.

Jürgen Messerer bbv
Der Experte

Jürgen Messerer

Jürgen Messerer ist Embedded Software Architekt bei der bbv. Er konzipiert Architekturen für vernetzte Embedded-Systeme in der Industrie und Medizintechnik. Sein Fokus liegt auf Security, modernen C++-Technologien, Linux-basierten ARM-Plattformen und UI-Entwicklung mit Qt.
Als Security-Experte unterstützt er auch bei Fragen zu Compliance und regulatorischen Anforderungen.
Embedded Software Architekt
bbv Schweiz

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