Präambel

Diese AGB regeln die Durchführung von Kursen (Schulungen) im Rahmen eines Auftragsverhältnisses. Die bbv Software Services AG ist Auftragnehmerin, die kursteilnehmende Person ist Auftraggeberin.

1. Vertragsgegenstand

Vertragsgegenstand ist der von Ihnen gebuchte Kurs, am entsprechendem Datum, Kursort sowie Uhrzeit gemäss Ausschreibung auf der Homepage zum Buchungszeitpunkt. Als Voraussetzung gelten die zum Buchungszeitpunkt auf der Homepage erwähnten Punkte unter «Voraussetzung».

1.1 Leistungen der Auftraggeberin

Die Auftraggeberin ist für die Organisation, Durchführung sowie für das Zur-Verfügung-Stellen der Verpflegung gemäss Ziff. 2.2 zuständig.

2. Vergütung

2.1 Kursgebühr

Die Auftraggeberin bezahlt der Auftragnehmerin für ihre im Abschnitt 1.1 beschriebene Dienstleistung die Kurskosten gemäss Ausschreibung auf der Homepage zum Buchungszeitpunkt zuzüglich MwSt..

2.2 Inbegriffene Leistungen

In der Vergütung enthalten sind neben der Dienstleistung (Organisation etc.) die folgenden Leistungen:
• Dokumentationen und Schulungsunterlagen
• Räumlichkeit
• Zwischenverpflegung sowie Mittagessen gemäss Ausschreibung auf der Homepage zum Buchungszeitpunkt

3. Annullation

3.1 Annullation durch Auftragnehmerin

Die Auftragnehmerin kann bis zu zwei Wochen vor dem Schulungstermin bei zu geringer Teilnehmerzahl den Kurs absagen. Allfällige bereits bezahlte Kursgebühren sind zurückzuerstatten.

3.2 Annullation durch Auftraggeberin

Die Auftraggeberin muss den Rücktritt spätestens eine Woche vor dem Schulungsbeginn bei der Auftragnehmerin schriftlich (per E-Mail: academy@bbv.ch oder Post: bbv Software Services, Postfach, Blumenrain 10, 6006 Luzern) eingereicht haben. Bei verspätetem Rücktritt ist die Gesamtgebühr geschuldet.

4. Immaterialgüterrechte und Geheimhaltung

4.1 Immaterialgüterrechte

4.1.1 Abtretung

Die Rechte an allfälligen Erfindungen und Designs, welche die Mitarbeiter der bbv in ihrer dienstlichen Tätigkeit und in Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten während des Schulungsmandats machen und die nach Art. 332 Abs. 1 OR auf die bbv übergehen, tritt die bbv nach Beendigung des Mandats an die Auftraggeberin ab. Dasselbe gilt für Computerprogramme, deren Verwendungsbefugnisse nach Art. 17 URG auf die bbv übergegangen sind.

4.1.2 Abgeltung

Die Abgeltung für die Abtretung der Rechte ist in der Vergütung bereits enthalten. Bis zur vollständigen Begleichung der Vergütung bleiben die Rechte im Eigentum der bbv.

4.1.3 Überlassen von Lizenzen

Die bbv ist berechtigt, der Auftraggeberin für einzelne Erfindungen, Designs, Werke (Software) lediglich eine unentgeltliche Lizenz zur freien Nutzung einzuräumen. Die betroffenen Erfindungen, Designs und
Werke (Software) sind spätestens bei Beendigung der Schulung zu bezeichnen.

4.2 Geheimhaltungspflicht

Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche Informationen über ihre Projekte, Geschäftsvorkommnisse, Verfahren und dergleichen vertraulich zu behandeln und die Weitergabe solcher Informationen an Dritte
zu verhindern. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung der Schulung.

Beide Parteien erklären, dass sie ihren Partnern, Mitarbeitenden und Arbeitnehmenden, die Kenntnisse von den besagten Informationen erhalten, vor Auftragsbeginn entsprechende Verpflichtungen auferlegen.

4.3 Bekanntmachung der Zusammenarbeit

Die Zusammenarbeit mit der Auftraggeberin darf im gegenseitigem Einverständnis von beiden Parteien gegenüber Dritten bekannt gegeben werden. Verwendung von Details der Zusammenarbeit – sei es zu Marketingzwecken, sei es im Zusammenhang mit der Veröffentlichung von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen – müssen mit der Auftraggeberin abgesprochen werden.

5. Haftung

Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, den Auftrag sorgfältig und nach bestem fachmännischen Wissen und Gewissen auszuführen. Jegliche Haftung wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

6. Zahlungsbedingungen

6.1 Zahlungsfrist

Nach Entscheid der Kursdurchführung stellt die Auftragnehmerin der Auftraggeberin eine Rechnung für die Kursgebühr zu. Der Auftraggeberin ist eine Zahlungsfrist von 10 Tagen (ausser anders schriftlich vereinbart) ab Rechnungsstellung zu gewähren.

6.2 Verzug

Nach Ablauf der 10-tägigen Zahlungsfrist gerät die Auftraggeberin ohne Weiteres mit ihrer Zahlung in Verzug. Es ist insbesondere keine Mahnung notwendig.

6.3 Rückbehaltungsrecht

Die Zahlungen haben unabhängig von allfällig geltend gemachten Haftungsansprüchen fristgerecht zu erfolgen. Es besteht kein Rückbehaltungsrecht.

6.4 Verrechnungsausschluss

Die Auftraggeberin ist nicht berechtigt, allfällige Haftungsansprüche mit den Forderungen der bbv zu verrechnen.

7. Salvatorische Klausel und Schriftformvorbehalt

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganze oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren Sinn dem der unwirksamen Regelung möglichst nachkommt. Alle Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

8. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Beide Parteien verpflichten sich, auftretende Konflikte fair und unter Ausschöpfung aller Schlichtungsmöglichkeiten zu regeln. Sämtliche Bestimmungen dieses Vertrags unterstehen Schweizer Recht unter explizitem Ausschluss von Staatsverträgen. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Luzern.

Attention!

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Achtung!

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